Prüfung von Arbeitsmitteln
Grundsätzlich müssen in Unternehmen alle Arbeitsmittel gemäß BetrSichV geprüft werden.
Serviceleistung
Die BetrSichV und damit die Prüfpflicht gelten für alle Arbeitsmittel, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt
Wichtige Serviceleistungen
aus einer Hand.
Mit meinem Angebot an Serviceleistungen erfülle ich unterschiedlichste Anforderungen.
Weitere Serviceleistungen auf Anfrage.
Thomas Panusch
Amselweg 44
87439 Kempten (Allgäu)
Email: info@panusch-arbeitsschutz.de
Telefon: 0175 55 002 32