Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ich erfülle auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen.


Ihre Zufriedenheit hat stets höchste Priorität. 

Serviceleistung

DGUV Vorschrift 2 - Anhang 4

Im Rahmen der Grund- und Betriebsspezifischen Betreueung nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 werden Sie durch mich als Fachkraft für Arbeitssicherheit in allen Belangen der Arbeitssicherheit kompetent beraten.


  • Sicherheitstechnische Betreuung, Ansprechpartner für Mitarbeiter und Fachabteilungen
  • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
  • Mitwirken in betrieblichen Arbeitsschutzbesprechungen (ASA-Sitzungen - § 11 Arbeitssicherheitsgesetz)
  • Erfüllung der Anforderungen Ihrer Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsämtern
  • Gefährdungsbeurteilungen, Unterstützung bei der Erstellung und Durchführung
  • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen
  • Begehungen sowie Wirksamkeits- und Maßnahmenkontrollen
  • Unfallanalyse mit Begleitung der Maßnahmen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Erstellung von Gefahrstoffkatastern (Gefahrstoffverzeichnis)
  • Allgemeine Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes


Alle wichtigen Serviceleistungen

aus einer Hand.

Mit meinem Angebot an Serviceleistungen erfülle ich unterschiedlichste Anforderungen.


Weitere Serviceleistungen auf Anfrage.

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